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PRESSE-VERÖFFENTLICHUNG
August 2010
Der BUND DER FUSSGÄNGER e.V. fordert erneut
Kennzeichen für Fahrräder!


Zunehmender Straßenlärm, fehlende Parkplätze und strengere EU-Verordnungen (CO2 und Feinstaub) zwingen die Kommunen zum Handeln. Neben dem Bau von Lärmschutzwänden und Förderung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, setzen die Städte auch auf die Steigerung des Radverkehrs.
Wegen mangelnder klar regelbarer Verkehrswege für Radfahrer,  wurden daher erforderliche Gehwegbreiten erheblich unterschritten um Radwege abzuteilen, Fußgängerzonen für Radler geöffnet und Einbahnstraßen in Gegenrichtung zum Radfahren freigegeben.

Die begrüßenswerte Steigerung des Radverkehrs darf aber nicht zwangsläufig  zur unzumutbaren Gefährdung von Fußgängern in den Städten führen !


Gehwege:
In den Städtebaulichen Planungsrichtlinien wird eine Gehwegbreite von 2 m vorgeschrieben, bei Beleuchtungs- oder Verkehrszeichenmasten auf dem Bürgersteig, soll der Bewegungsraum für Fußgänger zumindest 1,5 m nicht unterschreiten. Beim eilfertigen Abmarkieren von Radwegen durch die Kommunen, wird auch dieses Mindestmaß oft ignoriert und verwaschene Markierungsstreifen oder kaum erkennbare Farbunterschiede im Wegebelag von Passanten kaum wahrgenommen. Zudem werden die so geschmälerten Gehwege noch durch behindernd abgestellte Fahrräder weiter eingeengt.

Fußgängerzonen:
Diese Einkaufs- und Flanierbereiche verlieren zusehend ihre Schutzfunktion für Fußgänger durch zugelassenen oder unzureichend kontrollierten Ausschluss des Radverkehrs. Auch eine erlaubte „Schrittgeschwindigkeit“ für Radler erscheint hier recht absurd, wenn Passanten kreuz und quer laufen oder abrupt stehen bleiben.
Müssen sich dann Fußgänger erst ängstlich nach überholenden Radlern umsehen oder durch hektisches Winken auf ihre geplante Richtungsänderung aufmerksam machen? Eher werden sie ungefährlichere Einkaufszentren außerhalb der Städte aufsuchen.

Einbahnstraßen:
Was verwegene Pedalritter bisher verbotenerweise gern taten, ist nun in vielen Einbahnstraßen erlaubt worden  ─  das Fahren gegen die vorgegebene Richtung.
Was machen jedoch die nicht so unerschrockenen Radler beim Begegnen eines Großfahrzeugs (LKW, Bus)? Sie schieben ihr aufkommendes Problem den nächst schwächeren Verkehrsteilnehmern zu und fahren auf dem Gehweg weiter oder benutzen diesen gleich generell, um von vorn herein jegliche Eigengefährdung selbstherrlich und zumeist ungestraft auszuschließen.

Da die Kommunalbehörden immer noch mit verschwindend geringen Unfallzahlen zwischen Radlern und Fußgängern verharmlosend und wider besseres Wissen brillieren, weil  umgefahrene Passanten leider zu oft auf eine Anzeige gegen den unerkannt geflüchteten Verursacher verzichten, fordern wir als Schutzgemeinschaft der schwächsten Verkehrsteilnehmer um so dringender:

KENNZEICHEN für FAHRRÄDER,
die mit einer nötigen Haftpflichtversicherung der Fahrer gekoppelt sind !


Was bei allen Motorfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht ist, muss bei Fahrrädern, die zunehmend auch schon elektrisch betrieben werden, ebenfalls gesetzlich regelbar sein. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist es nicht akzeptierbar, dass Fußgänger weniger Autos in mehr Fahrrad-Rowdys eintauschen müssen und durch diese anonym und regellos agierenden Pedalritter verunsichert und gefährdet werden.

Eine steigende Zahl von Senioren meidet inzwischen die zwar auto- aber nicht radlerberuhigten Zonen der Innenstädte und fühlt sich sozial ausgegrenzt.

BUND DER FUSSGÄNGER e.V.
Eingetragener Verein beim Amtsgericht München unter Nr. 12220.
Als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt III in Frankfurt am Main.

Bundesgeschäftsstelle
und 1. Vorsitzender
Bernd Irrgang
Wasgaustr. 1
65929 Frankfurt

Fußgänger-Telefon + Fax
069 – 15 04 69 06

www.fussgaengerbund.de
info@fussgaengerbund.de
 
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