Wie bei Autokennzeichen kann verkehrswidriges Verhalten der Radfahrenden geahndet werden und aufgrund der Erkennbarkeit zu regelkonformen Verhalten führen.

Registrierung
Der etablierte Fahrradhandel versieht jedes neu gekaufte  (oder ihm vorgestellte) Rad mit einem, am Rahmen, festmontierten Nummernschild und pflegt dessen Zahlen- und Buchstabenkombination, mit Daten des Besitzers, in eine bundesweite Datei ein. Einen Besitzerwechsel muss der Erwerber beim Händler anzeigen. Zugriffe darauf erhalten alle Ordnungsbehörden.

Kennzeichen
Die Nummernschilder im Mopedformat, versieht der Fahrradhändler mit einem Aufkleber mit Jahreskennung, der seine technische Überprüfung bestätigt.         Der Eigentümer des Rades bringt einen Aufkleber seiner Haftpflichtversicherung mit, der ebenfalls auf dem Schild fixiert wird.

Kosten
Zu den Einmalkosten für das Schild berechnet der Händler eine Pauschale von € 10,- für die Montage und Überprüfung. Fünf Euro sollten dann noch für den Bau von Radwegen in das Stadtsäckel fließen, die das Radlerverlangen nach sicheren Verkehrswegen alimentieren. Nach jeweils einem Jahr wird das Fahrrad zur technischen Überprüfung vorgestellt und mit aktuellen Aufklebern versehen, wobei die Schilderkosten dann entfallen.

Sicherheit
Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt:

  • dass zumindest innerhalb eines Jahres alle benutzten Fahrräder in einem technisch einwandfreien Zustand sind
  • deren Eigentümer registriert sind und die Diebstahlsquote erheblich sinkt, da der rechtmäßige Besitzer jederzeit ermittelbar ist und gestohlene Räder ohne Kennzeichen kaum verkaufbar werden
  • jetzt versicherte Unfallverursacher nicht mehr unerkannt flüchten müssen.

(Stand 2020)

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